Speakerin Stefanie Kutzera von Bitkom im Interview mit Ronny Marx

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Stefanie Kutzera ist seit über 9 Jahren beim Bitkom Digitalverband mit dem fachlichen Fokus auf Elektrogeräte angestellt.

2005 ist das Elektrogesetz in Kraft getreten und die Bitkom-Mitglieder brauchten eine gezielte Unterstützung für dieses komplexe Thema. Damals noch unter dem Namen „Garantiesystem Altgeräte“ untersützt und berät der Bitkom-Verband heute unter dem Namen „WEEE Full Service“ Onlinehändler beim Umgang mit ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten).

Die Abkürzung WEEE steht übrigens für “Waste of Eletrical und Electronic Equipment”, ein Projekt was vor circa 13 Jahren in Deutschland einzigartig ist und heute mit zu den bekanntesten Anlaufstellen in diesem Bereich gehört. Vom Entsorgungspartner, CE-Kennzeichnung über Batterien bis hin zu speziellen Verpackungen umfasst das Beratungsangebot der Bitkom Servicegesellschaft mbH.

Änderung am ElektroG – was Händler beachten müssen

Jedes Unternehmen in Deutschland, das Elektrogeräte verkauft, wird zwangsläufig sich auch mit dem ElektroG befassen müssen. Zu elektronischen Geräten zählt manchmal mehr, als man auf den ersten Blick denken würde: Kaffeemaschine, Laptop aber auch USB-Sticks und sogar blinkende Schuhe sowie höhenverstellbare Schreibtische zählen bald alle zusammen offiziell als Elektrogeräte. Künftig müssen dann also selbst Produkte mit minimalen elektronischen Anteil mit dem CE-Kennzeichen und einem Entsorgungshinweis versehen werden.

In der Pflicht ist dafür dann jeder Hersteller und auch Private Label Händler, die offiziell rechtlich als Inverkehrbringer gewertet werden und damit auch für ihre Produkte haften. Nicht nur beim Import von Produkten aus Fernost, sondern auch beim Export in andere Länder müssen Händler diese neue EU-Richtlinie beachten. Verkauft ein Händler aus Deutschland zum Beispiel auf Amazon in den französischen Markt und bringt das Produkt dort erstmalig in den Umlauf, zählt er auch in diesem Land als „Erstinverkehrbringer“ und ist ebenso davon betroffen.

Komplex wird es vor allem beim internationalen Verkauf allein in Europa, dann hier gibt es 28 verschiedene Länder und auch 28 unterschiedliche Gesetzmäßigkeiten, die rechtlich bedacht werden müssen. Unterschiede in den Ländern gibt es hier insbesondere, welche Pflichten die Händler in den einzelnen Märkten haben. So zum Beispiel braucht jeder Händler, der ins Ausland verkauft, einen Bevollmächtigten, der im jeweiligen Land niedergelassen ist und als Ansprechpartner für die örtlichen Ämter und Behörden dient. Genau hier berät und unterstützt der Bitkom Verband mit seinem WEEE Full Service.

ElektroG – Häufige Fehler von Onlinehändler

Die häufigsten Fehler machen Onlinehändler oft bei der Registrierung ihrer Produkte. Oftmals ist es eben nicht nur ein Haken der gesetzt werden muss, sondern es sind bestimmte Anträge zu Stellen und Bescheinigungen einzuholen, die viele Unternehmer oft nicht in Gänze bedenken. Bis zu 10 – 12 Wochen Bearbeitungszeit kann es in Anspruch nehmen, bis diese Bescheinigungen vorliegen. Solange hat der Händler ein Betriebsverbot seiner Waren. Wer in dieser Zeit trotzdem verkauft, kann vom Bundesumweltamt oder auch den direkten Wettbewerbern abgemahnt werden.

Ist das Produkt dann offiziell rechtlich im jeweiligen Land verkaufsfähig, gilt es auch die Kennzeichnung an der Verpackung oder dem Artikel selbst zu beachten. Das CE-Kennzeichen und auch das Entsorgungskennzeichen mit der durchgestrichenen Mülltonne ist gerade für Elektrogeräte besonders wichtig. Letzteres Zeichen bedeutet, dass das Gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Seit 2016 müssen größere Händler die Geräte kostenfrei zurücknehmen und sich selbst um die Entsorgung kümmern.

Einer der häufigsten Fehler dabei ist, dass Onlinehändler selbst mit einem 400 qm großen Lager bereits als „größerer Händler“ gewertet werden können, denn hier zählt nicht die reine Grundfläche, sondern die kumulierte Fläche aller Regalböden. Schnell kann so ein mittelgroßes Warenlager das Vielfache seiner Grundfläche als Lagerfläche gezählt werden und damit den Händler zur kostenlosen Rücknahme seiner Elektrogeräte verpflichten.

Wie sollte man vorgehen, wenn man Elektrogeräte rechtlich sicher verkaufen möchte?

Der Weg vom Produkt-Sourcing in China bis hin zum Verkauf auf Amazon oder im eigenen Onlineshop kann lang sein und führt über verschiedene Hürden. Elektrogeräte können dabei besonders tückisch eben aufgrund des ElektroG sein. Auf Grund der langen behördlichen Bearbeitungszeit in einigen Ländern von bis zu 3 Monaten empfiehlt Stefanie, möglichst schon die Musterprodukte zur Prüfung an den Bitkom zu geben. Speziell auch bei kleineren elektrischen Produkten, welche ebenso kennzeichnungspflichtig sind, ist gerade das Aufbringen des Entsorgungshinweises oft eine Herausforderung.

Wer als Händler hier Fehler macht, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Ob Elektrogesetz (ElektroG), Batteriegesetz (BattG), Verpackungsverordnung(VerpackV): ein Verstoß gegen einer dieser Richtlinien kann mit einem Bußgeld von 100.000,00 EUR geahndet werden. Ist man einmal nach dem Elektrogesetz registriert, muss man montatlich melden, welche Mengen man verkauft hat. Vergisst man nur die einmalige Meldung dieser Verkaufszahl, so kostet das bereits 150,00 EUR Bußgeld.

Wer nun denkt, dass das Nicht-Registrieren eine Alternative wäre, der täuscht. Zwar spart man sich die Registrierungsgebühren und verschafft sich allein damit einen gewissen Wettbewerbsvorteil, jedoch muss hier dann mit Strafgebühren gerechnet werden. Eine Rückwirkende Registrierung nach dem ElektroG ist ebenfalls nicht möglich, d.h. Onlinehändler von elektrischen und elektronischen Geräten sollten sich frühzeitig informieren. Das Umweltbundesamt kann bis zu 2 Jahre in der Vergangenheit prüfen, wer sich angemeldet hat.

Bitkom Vortrag zum ElektroG auf dem merchantday 2018

Wer Stefanie einmal persönlich kennenlernen möchte, der kann das am 13.04.2018 in Hannover auf der E-Commerce-Konferenz merchantday tun. Sie hält um 11:30 Uhr im Saal 1 einen höchst informativen Vortrag, worauf man als Händler achten muss, um nach dem Elektrogesetz rechtlich sauber zu handeln und was man unbedingt vermeiden sollte. Auch nach dem Vortrag wird Stefanie noch auf der Konferenz unterwegs sein, so dass ihr all eure Fragen auch einmal persönlich an sie richten könnt.